Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

1.     Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten für die Überlassung von Zimmern und/oder Konferenzräumen sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen der Kreuz Gastro GmbH an Kunden. Allen Angeboten der Kreuz Gastro GmbH liegen die nachstehenden AGB zugrunde. Diese bilden einen integrierenden Bestandteil jedes Vertrages. Sollten die vorliegenden AGB im Widerspruch zu allfälligen Vertragsbedingungen des Kunden stehen, gehen die vorliegenden AGB vor.

2.     Leistungen, Zahlungen und Preise

Die Kreuz Gastro GmbH verpflichtet sich, die vom Kunden bestellten und von der Kreuz Gastro GmbH schriftlich zugesagten Leistungen zu erbringen. Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und:

-       Sind inkl. Mehrwertsteuer (MwSt.) für Dienstleistungen im Haus (Hotel, Restaurant, Bankett, etc.)

-       Sind exkl. MwSt. für externe Dienstleistungen (Take-away, Catering, etc.)

Die Kreuz Gastro GmbH ist jederzeit berechtigt, eine angemessene Anzahlung zu verlangen. Die Höhe der Anzahlung und die Zahlungstermine werden im Vertrag schriftlich vereinbart. Kommt der Kunde seiner Anzahlungspflicht nicht fristgerecht nach, ist die Kreuz Gastro GmbH berechtigt, nach Ansetzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde haftet der Kreuz Gastro GmbH für den daraus entstehenden Schaden.

Sofern von der Kreuz Gastro GmbH keine Anzahlung verlangt wird, ist der gesamte Rechnungsbetrag vom Kunden spätestens am Tag der Anreise mittels Kreditkarte (Master, VISA, American Express, Diners, JCB) oder Debitkarte (EC/Maestro, Postcard) zu bezahlen. Wird Zahlung per Rechnung vereinbart, ist der gesamte Rechnungsbetrag 10 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Bei Zahlungsverzug ist die Kreuz Gastro GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% zu erheben. Preisänderungen durch die Kreuz Gastro GmbH bleiben ausdrücklich vorbehalten.

3.     Haftung

Der Kunde haftet gegenüber der Kreuz Gastro GmbH für alle Beschädigungen und Verluste oder sonstigen Schäden, die durch ihn selbst, seine Mitarbeitenden, seine Beauftragten oder Veranstaltungsteilnehmer oder sonstige Dritte verursacht werden. Die Kreuz Gastro GmbH lehnt jede Haftung für Diebstahl und Beschädigung von Sachen, die vom Kunden von Veranstaltungsteilnehmenden oder von Dritten eingebracht werden, ab. Die Versicherung von Ausstellungsobjekten sowie anderen Gegenständen, die durch den Kunden, Veranstaltungsteilnehmenden oder von Dritten eingebracht werden, ist Sache des Kunden. Die Kreuz Gastro GmbH kann jederzeit den Nachweis einer ausreichenden Versicherung vom Kunden verlangen.

Der Kunde ist verpflichtet, für Ruhe und Ordnung zu sorgen. Er verpflichtet sich, die Kreuz Gastro GmbH von allen zivil- und öffentlich-rechtlichen Ansprüchen, die von Behörden oder Dritten (auch Veranstaltungsteilnehmern, Gästen oder Mitarbeitern und Vertragspartnern des Kunden) aufgrund seiner Veranstaltung gegen die Kreuz Gastro GmbH erhoben werden, vollumfänglich freizustellen bzw. für alle entsprechenden Ansprüche vollumfänglich aufzukommen.

Die Kreuz Gastro GmbH haftet bei vertraglichen und ausservertraglichen Pflichtverletzungen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und nur für unmittelbare Schäden. Jede weitere Haftung, insbesondere für leichte oder mittlere Fahrlässigkeit oder für mittelbare Schäden, wie insbesondere entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen.

4.     Rücktritt der Kreuz Gastro GmbH

Wird der Kreuz Gastro GmbH die vertraglich geschuldete Leistung durch höhere Gewalt oder sonstige von der Kreuz Gastro GmbH nicht zu vertretende Umstände ganz oder teilweise wesentlich erschwert oder unmöglich, so kann die Kreuz Gastro GmbH hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise entschädigungslos zurücktreten. Die Kreuz Gastro GmbH ist ferner zum entschädigungslosen Rücktritt berechtigt, wenn begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass die Veranstaltungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Kreuz Gastro GmbH in der Öffentlichkeit gefährden können oder der Kunde gegen Ziffer 14 dieser AGB verstösst.

Allfällige Schadenersatzansprüche der Kreuz Gastro GmbH gegenüber dem Kunden bleiben ausdrücklich vorbehalten.

Hotelzimmer

5.     Vertragsabschluss

Im Anschluss an die Reservation erhält der Kunde von der Kreuz Gastro GmbH eine schriftliche Reservationsbestätigung. Der Vertrag zwischen den Parteien kommt erst mit dieser schriftlichen Reservationsbestätigung der Kreuz Gastro GmbH an den Kunden zustande.

6.     Anreise- und Abreisezeiten

Die Hotelzimmer sind am Anreisetag ab 14.00 Uhr zu beziehen und am Abreisetag bis 11.00 Uhr zu räumen.

7.     Blockbuchungen/Zimmerkontingente

Spätestens 14 Tage vor Anreise erhält die Kreuz Gastro GmbH vom Kunden eine Teilnehmerliste mit folgenden Angaben: Vor- und Nachname aller Gäste, Ankunftszeit, Zahlungsbedingungen der Gäste. Nach Ablauf der von der Kreuz Gastro GmbH gesetzten Frist werden die noch verfügbaren Zimmer des jeweiligen Kontingents wieder für den freien Verkauf freigegeben.

8.     Annullierungsbedingungen

Die folgenden Stornierungsbedingungen gelten sowohl für die Stornierung von Buchungen als auch für No-Shows und vorzeitige Abreisen. Die Stornierung einzelner Hotelzimmer ist bis 24 Stunden vor Anreise möglich. Bei späteren Stornierungen oder Umbuchungen wird der volle Zimmerpreis berechnet. Die Stornierung einer Blockbuchung mehrerer Hotelzimmer (ab insgesamt 5 Zimmer) ist bis 30 Tage vor Anreise bei der Kreuz Gastro GmbH möglich. Bei einer Stornierung nach Ablauf der oben genannten Fristen werden dem Kunden 100% der Stornokosten in Rechnung gestellt. Bei mehr als 5 Zimmern behält sich die Kreuz Gastro GmbH vor, individuelle Stornobedingungen vertraglich festzulegen.

9.     Zusatzregelung für Late Check-Out

Ein später Check-Out nach der regulären Abreisezeit (11:00 Uhr) ist gegen eine Gebühr möglich, sofern die Verfügbarkeit des Zimmers dies zulässt. Bis spätestens 13:00 Uhr wird eine Gebühr von mindestens CHF 250 erhoben, für spätere Zeiten kann der Tagespreis berechnet werden. Ein Late Check-Out muss bis spätestens 11.00 Uhr an der Rezeption schriftlich oder mündlich beantragt werden. Spätere Anfragen können nicht berücksichtigt werden. Die Gebühr für den Late Check-Out ist direkt an der Rezeption zu entrichten und muss mit einer gültigen Kreditkarte bezahlt werden. Die Kreuz Gastro GmbH behält sich das Recht vor, das Zimmer nach Ablauf der regulären Check-Out-Zeit ohne weitere Ankündigung zu räumen, wenn das Zimmer weiterhin besetzt ist.

Veranstaltungen/Bankett

10.  Anlassorganisation und Preisliste

Für die Organisation Ihres Anlasses werden die einzelnen Positionen zusammen vereinbart und gemäss unserer Preisliste offeriert.

Dies sind insbesondere:

-       Personenanzahl

-       Menü-Auswahl

-       Menü-Karten

-       Dekoration, Blumen, Gestecke

-       Bestuhlung

-       Musik, Unterhaltung, Diverses

-       Technik

-       Beleuchtung

-       Zeitplan

-       Versicherung

11.  Vertragsabschluss

Wir erstellen ein schriftliches Angebot zu den in Artikel 10 genannten Punkten. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde dieses Angebot unterschreibt.

12.  Raumnutzung/Bewilligungen

Die Kreuz Gastro GmbH behält sich Raumänderungen vor, soweit diese den Anforderungen und Interessen des Veranstalters entsprechen und für diesen zumutbar sind. Die Unter- und Weitervermietung von Räumen oder Flächen durch den Kunden bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Kreuz Gastro GmbH. Soweit im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, hat der Veranstalter alle erforderlichen Genehmigungen selbst und auf eigene Kosten einzuholen. Urheberrechtliche Entschädigungen im Zusammenhang mit Musikauftritten sind vom Veranstalter selbst an die SUIZA anzumelden und abzugelten. Die Kreuz Gastro GmbH haftet in keinem Fall für die Verletzung der damit verbundenen Pflichten.

13.  Teilnehmerzahl

Der Veranstalter hat der Kreuz Gastro GmbH spätestens 3 Tage vor der Veranstaltung die endgültige Teilnehmerzahl (Garantiezahl) mitzuteilen. Ist die tatsächliche Teilnehmerzahl später geringer, gilt die gemeldete Garantiezahl als Abrechnungsgrundlage, ist die tatsächliche Teilnehmerzahl höher, werden die tatsächlich angefallenen Kosten in Rechnung gestellt. Ist die effektive Teilnehmerzahl höher, übernimmt die Kreuz Gastro GmbH keine Garantie für die Berücksichtigung aller Gäste.

14.  Menü Auswahl

Die Menü Auswahl soll spätestens 10 Tage vor dem Anlass mitgeteilt werden.

15.  Feuerpolizeiliche Regelungen/Andere Sicherheitsvorschriften/Anbringen von Dekorationsmaterial

Der Veranstalter verpflichtet sich, die feuerpolizeilichen Regelungen der Kreuz Gastro GmbH einzuhalten, insbesondere das Freihalten von Fluchtwegen, die Einhaltung des Rauchverbots etc. Auch eingebrachtes Dekorationsmaterial durch den Veranstalter muss den feuerpolizeilichen Bestimmungen entsprechen. Der Veranstalter ist im Übrigen dafür verantwortlich, dass nicht mehr Personen Einlass gewährt wird, als die dem Fassungsvermögen des entsprechenden Raumes entspricht. Die von der Kreuz Gastro GmbH angegebenen Höchstzahlen sind verbindlich.  Im Fall einer Zuwiderhandlung lehnt die Kreuz Gastro GmbH jede Haftung ab. Das Anbringen von Dekorationsmaterial und sonstigen Gegenständen an Wänden, Türen und Decken bedarf immer der vorherigen Zustimmung der Kreuz Gastro GmbH. Für Schäden, die der Kreuz Gastro GmbH dadurch entstehen, haftet der Veranstalter.

16.  Drucksachen/Medienanzeigen

Die Verwendung von Logos/Bildern der Kreuz Gastro GmbH in jeglicher Form durch den Veranstalter bedarf immer der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Kreuz Gastro GmbH. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne entsprechende Genehmigung, ist die Kreuz Gastro GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Veranstalter haftet der Kreuz Gastro GmbH für den daraus entstehenden Schaden.

17.  Verpflegung

Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist der Veranstalter verpflichtet, sämtliche Speisen und Getränke von der Kreuz Gastro GmbH zu beziehen. In besonderen Fällen und nur wenn die Parteien dies schriftlich vereinbaren, dürfen bestimmte externe Getränke gegen Zahlung eines Zapfengeldes serviert werden.

18.  Annullierung des Anlasses durch den Veranstalter

Absagen einer Reservation von Veranstaltungsräumlichkeiten, müssen der Kreuz Gastro GmbH schriftlich bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden. Im Fall einer Annullierung nach Ablauf der oben genannten Fristen werden dem Kunden die folgenden Annullierungskosten in Rechnung gestellt:

-       60 – 30 Tage vor dem Anlass 20% des erwarteten Umsatzes

-       29 – 10 Tage vor dem Anlass 40% des erwarteten Umsatzes

-       9 – 4 Tage vor dem Anlass 60% des erwarteten Umsatzes

-       3 – 0 Tage vor dem Anlass 80% des erwarteten Umsatzes

Im Voraus erbrachte Leistungen der Kreuz Gastro GmbH sind in jedem Fall zu bezahlen. Die Kreuz Gastro GmbH behält sich vor, vertraglich individuelle Annullierungsbedingungen festzulegen.

19.  Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In einem solchen Fall wird die rechtsunwirksame Bestimmung durch eine sinngemäss ähnliche, aber wirksame Bestimmung ersetzt.

20.  Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Schweizer Recht, unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Als Gerichtsstand gilt Biel/Bienne.

Lyss, 1. Mai 2025